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Baumfällung

 

Das Fällen eines Baumes sollte vorab gründlich überdacht worden sein. Viele Jahre benötigt ein Baum, bis er seine jetzige Größe erreicht hat.
Aber es gibt auch Gründe, die eine Fällung notwendig machen:

 

  • Der Baum ist krank (Baumkrebs, morsch, die Äste sind abgestorben usw.)
  •  Von dem Baum geht eine Gefährdung aus
  • Er ist großer geworden, als man ursprünglich einmal geplant hatte und nimmt einem das Licht
  • und viele weitere Gründe…

 

Aber so einfach einen Baum fällen darf man auch nicht.
Insofern muss durch den Auftraggeber vorab geprüft werden, ob man hierzu gegeben, falls eine Genehmigung benötigt. Z.B.:
Große Laubbäume, die gesund sind und einen Stammdurchmesser > 25cm haben (auch hier die örtlichen Bestimmungen genau prüfen und ggf. bei der Gemeinde nachfragen)
Bäume, die in Karten verzeichnet sind
Bäume, die unter Naturschutz stehen.
Erst dann, wenn eine Genehmigung schriftlich vorliegt, darf der Baum auch gefällt werden.
Das Gleiche gilt auch für das Aus- und Zurückschneiden von Bäumen.

 











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